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Ist das dingliche Vorkaufsrecht mit einem Nießbrauch oder einem Pfandrecht belastbar?
In der Regel nicht, das ergibt sich aus seiner grundstzlichen Unübertragbarkeit (§§ 1098, 473, 1069, 1274 BGB). Etwas anderes gilt nur, wenn die Übertragbarkeit ausdrücklich vereinbart ist.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010