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Störungsbegriff
Störung ist die bereits eingetretene Gefahr.
Durch Verhinderung ihrer Fortsetzung wird die Störung unterbunden.
Die Störung wird beseitigt, wenn der Schädigungszustand nicht mehr besteht.
Durch Verhinderung ihrer Fortsetzung wird die Störung unterbunden.
Die Störung wird beseitigt, wenn der Schädigungszustand nicht mehr besteht.