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12. Bauvertrag und VOB/B
12.2. Der Werkvertrag nach BGB
Wie und worein kann man den Bauvertrag einordnen?
12.2. Der Werkvertrag nach BGB
Wie und worein kann man den Bauvertrag einordnen?
Der Bauvertrag ist im BGB nicht gesondert behandelt. Er gehört zum Vertragstyp des Werkvertrags.
Das Grundmodell eines Werkvertrags erreicht nicht die Komplexität eines typischen Bauvertrags:
-> Die Regelungen des BGB alleine sind untauglich für den Bauvertrag!!
Die Vertragsparteien haben also das Recht, ihrem Vertrag einen vom Grundmuster des BGB abweichenden Inhalt zu geben. Dies wird in der Praxis auch in weitem Umfang genutzt.
Das Grundmodell eines Werkvertrags erreicht nicht die Komplexität eines typischen Bauvertrags:
-> Die Regelungen des BGB alleine sind untauglich für den Bauvertrag!!
Die Vertragsparteien haben also das Recht, ihrem Vertrag einen vom Grundmuster des BGB abweichenden Inhalt zu geben. Dies wird in der Praxis auch in weitem Umfang genutzt.
Karteninfo:
Autor: OZ_Julia
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Bauwirtschaft
Veröffentlicht: 06.03.2010