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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
302
Anscheinsstörer
derjenige der einen Anscheinsverdacht auslöst

e. A.
der Anscheinsstörer kann behandelt werden wie der echte Störer, ergibt sich aus der Gleichbehandlung von Anscheinsgefahr und echter Gefahr

wenn der Anscheinsstörer nicht vorwerfbar zur Anscheinsgefahr beigetragen hat kann § 64 HSOG analog für die Entschädigung angewandt werden
Tags: Polizeirecht
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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