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Anforderung an der Konstruktion bei Brandeinwirkungen
Die Konstruktion ist so auszuführen, dass bei Brandeinwirkungen:
keine Schäden auftreten, die die Standsicherheit des Tunnels gefährden
keine bleibenden Verformungen der Konstruktion entstehen, die die
Gebrauchstauglichkeit des Tunnels einschränken
die Dichtigkeit weitgehend gewährleistet bleibt.
keine Schäden auftreten, die die Standsicherheit des Tunnels gefährden
keine bleibenden Verformungen der Konstruktion entstehen, die die
Gebrauchstauglichkeit des Tunnels einschränken
die Dichtigkeit weitgehend gewährleistet bleibt.
Karteninfo:
Autor: kuateric
Oberthema: Bauingenieurwesen
Thema: Tunnelbau
Schule / Uni: TU Braunschweig
Ort: Braunschweig
Veröffentlicht: 13.07.2012