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Voraussetzung: Sittenwidrigkeit von Sicherungsabreden gem. § 138 I BGB
Übersicherung: auffälliges Missverhältnis zwischen ges. Forderung und Sicherungsgut
Deckungsgrenze 110 / 150 %
Schuldnerknebelung: SiG gelangt in vernichtende Abhängigkeit zum SiN
Gläubigergefährdung: wenn dritte Gläubiger über Kredit(un)würdigkeit des SiG getäuscht werden
Anwendungsbereich: z.B. SiÜ
NICHT Bürgschaft
Deckungsgrenze 110 / 150 %
Schuldnerknebelung: SiG gelangt in vernichtende Abhängigkeit zum SiN
Gläubigergefährdung: wenn dritte Gläubiger über Kredit(un)würdigkeit des SiG getäuscht werden
Anwendungsbereich: z.B. SiÜ
NICHT Bürgschaft
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Sachenrecht
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010