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direkter Vorsatz
Grundform des Vorsatzes (dolus directus II), die erfüllt ist, wenn der
Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass der tatbestandliche Erfolg verwirklicht wird. ( §§ 15,16)
Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass der tatbestandliche Erfolg verwirklicht wird. ( §§ 15,16)
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010