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Was sind die häufigsten Arten der sog. Schein-Nebenbestimmungen? Geben Sie jeweils eine kurze Erläuterung.
a) Häufig bezeichnen Behörden einen bloßen Hinweis auf die Rechtslage als "Auflage". Hier handelt es sich jedoch nicht um Auflagen im technischen Sinn, da solche immer einen eigenen Regelungsgehalt beinhalten. Als Rechtsschutz käme in erster Linie eine Feststellungsklage in Betracht.

b) Nebenbestimmungen ohn Hauptverwaltungsakt kommen nicht in Betracht. Wir hier Beispielsweise von einer "Auflage" gesprochen, handelt es sich nicht um eine solche, sondern eine vollkommen eigenständige Regelung. Dies gilt insbesondere bei erlaubnisfreien und anzeigepflichtigen Handlungen.

c) Enthält ein Verwaltungsakt eine selbstständig anfechtbare Teilbelastung (Bsp.: Gebührenbescheid), handelt es sich nicht um eine Nebenbestimmung.

d) Von einer "modifizierenden Auflage" wird häufig gesprochen, wenn etwas anderes oder eine Teilablehnung zum beantragten Verwaltungsakt erlassen wird. Da sich diese Regelungen nicht auf eine zusätzliche Belastung beziehen, sondern auf den Inhalt des Verwaltungsakt, sollte besser von einer modifizierenden Genehmigung gesprochen werden. Liegt demgegenüber eine zusätzliche Belastung vor, handelt es sich jedoch durchaus um eine Nebenbestimmung.
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Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010

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