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Welche Möglichkeiten hat das Gericht bei einer zulässigen und erfolgreichen Erinnerung? (3)
- ZwV wird für unzulässig erklärt
- Auhebung einer Vollstreckungsmaßnahme
(sofern Vollstreckungsgericht Organ)
oder
- Anordnung einer Maßnahme (Vornahme/Aufhebung
-> Anweisung an das Organ)
- Auhebung einer Vollstreckungsmaßnahme
(sofern Vollstreckungsgericht Organ)
oder
- Anordnung einer Maßnahme (Vornahme/Aufhebung
-> Anweisung an das Organ)
Tags: Entscheidung, Vollstreckungserinnerung
Quelle: Th/P - Rn. 11-13
Quelle: Th/P - Rn. 11-13