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Alle Oberthemen / Jura / Zivilrecht / ZR
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130 % Regel
- die Reparatur darf den tatsächlichen Wert der Sache um bis zu 30 % überschreiten soweit eine besondere Nähebeziehung zur Sache besteht (z. B. Autos)
- Schädiger trägt das Prognoserisiko, somit kann die 130 % auch bei falscher Prognose überschritten werden
- nur angefallene Kosten sind zu ersetzen, auch wenn die Prognose höher war hat der Schädiger nicht die Differenz zu der tatsächlich niedrigeren zu bezahlen
Tags: Schadensersatz
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Zivilrecht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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