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Was ist unter einer Sicherstellung zu verstehen?
Wo ist diese geregelt?
Wo ist diese geregelt?
Sicherstellung ist der Oberbegriff für die Beschlagnahme und die sonstige Herstellung der staatlichen Gewalt über den als Beweismittel in Betracht kommenden Gegenstand.
Ist der Gewahrsamsinhaber nicht bekannt oder wird der Gegenstand freiwillig herausgegeben, dann ist eine formlose Sicherstellung nach § 94 I StPO möglich.
Befindet sich der Gegenstand im Gewahrsam einer Person, die ihn nicht freiwillig herausgibt, dann ist eine förmliche Beschlagnahme nach § 94 II StPO erforderlich.
Die Sicherstellung ist ein Realakt, der durch die Begründung eines amtlichen Herrschaftsverhältnisses erfolgt.
Ist der Gewahrsamsinhaber nicht bekannt oder wird der Gegenstand freiwillig herausgegeben, dann ist eine formlose Sicherstellung nach § 94 I StPO möglich.
Befindet sich der Gegenstand im Gewahrsam einer Person, die ihn nicht freiwillig herausgibt, dann ist eine förmliche Beschlagnahme nach § 94 II StPO erforderlich.
Die Sicherstellung ist ein Realakt, der durch die Begründung eines amtlichen Herrschaftsverhältnisses erfolgt.