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Alle Oberthemen / Jura / Staatsrecht / ÖFFENTLICHES RECHT
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Vorbehalt des Gesetzes/ und abgrenzung zu Vorrang des Gesetzes
Vorbehalt des Gesetztes:
Die Verwaltung darf nur tätig werde, wenn sie durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzs konkret dazu ermächtigt worden ist
Man umschreibt den Vorbehalt des Gesetzes auch mit "Kein Handeln ohne Gesetz".

Seine Grundlage hat das allgemeine Prinzio des Vorbehalts des Gesetzes im Rechtstaats und Demokratieprinzip.

Vorrang des Gesetzes bedeutet, dass die Exekutive bei ihrem Handeln die bestehenden Gesetze beachten muss. Man umschreibt den Vorrang des Gesetzes auch mit "Kein Handeln gegen das Gesetz".
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Autor: Malte
Oberthema: Jura
Thema: Staatsrecht
Veröffentlicht: 01.03.2010

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