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Unfallort
(i.S.d. § 142 StGB)
Ist die Stelle, an der sich der Schadensfall zugetragen hat sowie die unmittelbare Umgebung, wo die beteiligten Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind oder hätten angehalten werden können; dies ist der Bereich, in dem UB regelmäßig von anderen Unfallbeteiligten und der Polizei vermutet werden
Ist die Stelle, an der sich der Schadensfall zugetragen hat sowie die unmittelbare Umgebung, wo die beteiligten Fahrzeuge zum Stehen gekommen sind oder hätten angehalten werden können; dies ist der Bereich, in dem UB regelmäßig von anderen Unfallbeteiligten und der Polizei vermutet werden
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Quelle: VS Skript
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