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Könnte gegen den Bundespräsidenten ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren - etwa wegen Verdachts der Steuerhinterziehung - eingeleitet werden?
Nein, der Bundespräsident genießt Immunität (Art. 60 Abs. 4 i.V.m. Art. 46 Abs. 2-4 GG), so dass vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die Immunität aufgehoben werden müsste.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010