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mehraktige VA
liegt vor wenn die Mitwirkung einer weiteren Behörde zur Wirksamkeit des VA benötigt wird.
Problem: Ist die Mitwirkung der weiteren Behörde ihrerseits ein VA?
bzgl. der Aussenwirkung
Wenn beide Behörden das gleiche prüfen liegt keine Aussenwirkung vor = kongruente Prüfungskompetenz = kein VA
Wenn sie verschiedenes prüfen liegt eine solche vor = inkongruente Prüfungskompetenz = VA
bzgl. der Regelung
Eine Regelungswirkung wird vermutet wenn die Mitwirkungsbehörde durch ein "Nein" die VA austellende Behörde bindet
Problem: Ist die Mitwirkung der weiteren Behörde ihrerseits ein VA?
bzgl. der Aussenwirkung
Wenn beide Behörden das gleiche prüfen liegt keine Aussenwirkung vor = kongruente Prüfungskompetenz = kein VA
Wenn sie verschiedenes prüfen liegt eine solche vor = inkongruente Prüfungskompetenz = VA
bzgl. der Regelung
Eine Regelungswirkung wird vermutet wenn die Mitwirkungsbehörde durch ein "Nein" die VA austellende Behörde bindet