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Alle Oberthemen / Jura / Öffentliches Recht / ÖR
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mehraktige VA
liegt vor wenn die Mitwirkung einer weiteren Behörde zur Wirksamkeit des VA benötigt wird.

Problem: Ist die Mitwirkung der weiteren Behörde ihrerseits ein VA?

bzgl. der Aussenwirkung
Wenn beide Behörden das gleiche prüfen liegt keine Aussenwirkung vor = kongruente Prüfungskompetenz = kein VA

Wenn sie verschiedenes prüfen liegt eine solche vor = inkongruente Prüfungskompetenz = VA

bzgl. der Regelung
Eine Regelungswirkung wird vermutet wenn die Mitwirkungsbehörde durch ein "Nein" die VA austellende Behörde bindet
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Karteninfo:
Autor: Moon84
Oberthema: Jura
Thema: Öffentliches Recht
Veröffentlicht: 14.05.2010

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