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Wann liegt einer Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 24 StPO vor?
Die Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn bei verständiger Würdigung der Umstände vom Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten ein solcher Verdacht aufkommen kann.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010