Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
71
Zweckverfehlungslehre beim Betrug gem. § 263 StGB: Anwendungsbereich + Lsg.
Spendenbetrug
(P) Opfer weiß von Anfang an, dass es für die Leistung (Spende) keinen Ausgleich erhält.
-> keine unbewusste Selbstschädigung
Lösung durch Fiktion: "Guter Zweck" als Gegenleistung für Erbrachtes. Wird dieser nicht erreicht, liegt ein Schaden vor.
(P) Opfer weiß von Anfang an, dass es für die Leistung (Spende) keinen Ausgleich erhält.
-> keine unbewusste Selbstschädigung
Lösung durch Fiktion: "Guter Zweck" als Gegenleistung für Erbrachtes. Wird dieser nicht erreicht, liegt ein Schaden vor.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010