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Informationsfreiheit, Art. 5 I 1 2.Fall
Schützt die ungehinderte Information aus allen zugänglichen Quellen. Informationsquelle: jeder Träger von Information.
-> allgemein zugänglich: technisch geeignet und dazu bestimmt, der Allgemeinheit Informationen zu beschaffen aber (-) Behörden (Akten, Auskunft)