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Ist ein gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung möglich, wenn der Übertragende nicht Forderungsinhaber ist?
Nein, das folgt aus der strengen Akzessorietät der Vormerkung. Kann schon die Forderung, da sie nicht besteht, nicht abgetreten werden, existiert auch keine an ihr hängende Vormerkung. Im übrigen existiert für den Vormerkungserwerb keine eigenständige Gutglaubensvorschrift.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010