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Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
In der PKS, die seit 1953 kontinuierlich geführt wird, werden alle von der Polizei bearbeiteten Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gezählt, mit Ausnahme der Staatscschuz- und auch der Verkehrsdelikte sowie solcher Straftaten, die außerhalb der BRD begangen wurden. Verstöße gegen strafrechtliche Landesgsetze werden nicht erfasst. Einbezogen werden hingegen die vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte.-