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Baurecht: Bauplanungsrecht
Wie ist die Zulässigkeit eines vorhabenbezogenen und eines einfachen Bauplans zu prüfen?
Wann ist ein Bauvorhaben nach § 34 I BauGB zulässig
Wie ist die Zulässigkeit eines vorhabenbezogenen und eines einfachen Bauplans zu prüfen?
Wann ist ein Bauvorhaben nach § 34 I BauGB zulässig
1) § 30 II BauGB: § 12 BauGB. Einfacher Bebauungsplan, der einem qualifizierten Bauplan gleichgestellt wird. § 12 III BauGB nicht an § 9 BauGB iVm BauNVO gebunden. Daher kein Widerspruch zur Festsetzung + Erschließung gesichert.
2) § 30 III BauGB: Wenn Anforderungen an qualifizierten B- Plan nicht erreicht werden. Festsetzungen sind zu berücksichtigen (ggf Ergänzung nach §§ 34, 35 BauGB - dann aber Einvernehmen der Gemeinde gem § 36 BauGb erforderlich).
1) Im Zusammenhang bebauter Ortsteil: Organisch gewachsener Siedlungskomplex mit eigenständigen Gewicht + Eindruck der Geschlossenheit. Beachte: § 34 IV BauGB
2) Nicht § 34 II BauGB
3) Einfügung in nähere Umgebung: Keine Uniformität, aber Harmonie bzgl Bebauung.
4) Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange:
5) Erschließung gesichtert:
6) Keine schädl Auswirkungen, § 34 III BauGB: Fernwirkung (bei anderen Gemeinden usw)
7) Einvernehmen der Gemeinde, § 36 BauGB
2) § 30 III BauGB: Wenn Anforderungen an qualifizierten B- Plan nicht erreicht werden. Festsetzungen sind zu berücksichtigen (ggf Ergänzung nach §§ 34, 35 BauGB - dann aber Einvernehmen der Gemeinde gem § 36 BauGb erforderlich).
1) Im Zusammenhang bebauter Ortsteil: Organisch gewachsener Siedlungskomplex mit eigenständigen Gewicht + Eindruck der Geschlossenheit. Beachte: § 34 IV BauGB
2) Nicht § 34 II BauGB
3) Einfügung in nähere Umgebung: Keine Uniformität, aber Harmonie bzgl Bebauung.
4) Keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange:
5) Erschließung gesichtert:
6) Keine schädl Auswirkungen, § 34 III BauGB: Fernwirkung (bei anderen Gemeinden usw)
7) Einvernehmen der Gemeinde, § 36 BauGB
Tags: Öffentlliches Recht/Baurecht/Bauplanungsrecht
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