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Wie wird im Einzelfall festgestellt, ob eine einen Schaden erlitten hat? Kritik an den subjektiven Opferbegriff
Gegen den subjektiven Opferbegriff spricht z.B. das beim Betrug das Betroffene in komplizierten Fällen, gerade nicht weiß das er Opfer geworden ist. Auch konstitutionsbedingte Nichtwahrnehmung von Viktimisierungen können nicht erfasst werden (z.B. Viktimisierungen von Kleinkindern, bspw. einen Missbrauch altersbedingt nicht als "verbotenes Tun" empfinden), während andererseits normative Überempfindlichkeiten erfasst werden, obwohl sie aus kriminologischer Sicht kaum bedeutsam sind. Die Forschung muss deshalb dafür offen sein, je nach Fragestellung auch mit einem objektiven Opferbegriff zu arbeiten.