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36. Was wissen Sie zur Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe?
* Es ist der letzte Stand zu berücksichtigen sowie ob Verbesserung oder Verschlechterung.
* nur Stoff, der bereits behandelt wurde und Teil des Lehrplan ist
* Feststellungsprüfung wenn soviel versäumt, das Beurteilung nicht möglich ist
* Stundung um 8 - 12 Wochen (dann "Nachtragsprüfung" genannt), wenn schuldlos versäumt wurde (z.B. Krankheit). Wiederholung ist möglich.
* Beurteilungskonferenz: Klassenkonferenz (VS)/Schulkonferenz(HS) berät über Leistungsbeurteilung jedes Schülers, entscheidet über Aufstieg ("Aufstieg mit Klausel"). Spätestens am folgenden Tag bekanntzugeben, Rechtsmittel sind möglich.
* Verhalten des Schülers und Einordnung in die Klasse: Darf nicht in die Leistungsbeurteilung einbezogen werden! 4-stufig zu beurteilen ("Sehr zufriedenstellend" bis "Nicht zufriedenstellend").
* Zeugnis (=öffentliche Urkunde) am Ende des Unterrichtsjahres
* außerordentliche Schüler: Schulbesuchsbestätigung (enthält auch Noten in den Pflichtgegenständen, wenn die Unterrichtssprache genügend beherrscht wird).
Tags: Jugendrecht, Schul- und Jugendrecht, Schulrecht, Wohlkinger
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: dstockinger
Oberthema: Rechtskunde
Thema: Dienstprüfungskurs
Schule / Uni: Schulpsychologie Österreich
Ort: W
Veröffentlicht: 10.09.2009

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