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3. Erläutern Sie den Begriff „bedarfsgerechte medizinische Versorgung“.
Ergibt sich aus § 2 SGB V:
- Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12).
- Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssen dem anerkannten Stand der med. Erkenntnisse zu entsprechen.
- Berücksichtigung medizinischer Fortschritt.
- Leistungen als Sach- und Dienstleistungen.
-Leistungen sollen nur im notwendigen Umfang genutzt werden.
- Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12).
- Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssen dem anerkannten Stand der med. Erkenntnisse zu entsprechen.
- Berücksichtigung medizinischer Fortschritt.
- Leistungen als Sach- und Dienstleistungen.
-Leistungen sollen nur im notwendigen Umfang genutzt werden.
Tags: Bedarf, Versorgung
Quelle:
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Karteninfo:
Autor: FUHR
Oberthema: Logopädie
Thema: Gesundheitsökonomie
Schule / Uni: Hochschule Fresenius
Ort: Idstein
Veröffentlicht: 16.11.2011