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615) Erdungsleiter
Der von den zu erdenden Teilen mittelbar oder unmittelbar zu Erdem führende Leiter (Schwachstromverordnung Art. 3 und Starkstromverordnung Art. 3).
Tags: Register 7
Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Quelle: Elektroabteilung des Berufsbildungszentrum Luzern, BBZB
Karteninfo:
Autor: HZ
Oberthema: Telekommunikation
Schule / Uni: Berufsbildungszentrum Bau und Gewerbe, BBZB
Ort: Luzern
Veröffentlicht: 12.05.2012