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Schadensersatzansprüche bei rechtswidriger Maßnahme
- Verantwortlichen Art. 7, 8 PAG Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB, Art. 34 GG) Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem oder aufopferungsgleichem Eingriff (Sach- oder Personenschaden, Art. 14 GG) aus dem PAG ergeben sich auch bei rechtswidrigen Maßnahmen keine Ansprüche des Verantwortlichen
- Nichtverantwortlichen Art. 10 PAG Entschädigungsanspruch gem. Art. 70 Abs. 1 PAGAmtshaftungsanspruch gem. § 839 BGB, Art. 34 GG (Verschulden notwendig) Ansprüche aus enteignungsgleichem bzw. aufopferungsgleichem Eingriff sind ggü. Art. 70 PAG subsidiär.