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Alle Oberthemen / Bildungswissenschaft / Berufsbildungsrecht / Modul 1C - Teil 7 - Berufsbildungsrecht
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Stufenausbildung
das neue BBiG stärkt die Möglichkeit einer Stufenausbildung. Die AO kann vorsehen, dass die Berufsausbildung in sachlich und zeitlich besonders gegliederten, aufeinander aufbauenden Stufen erfolgt, nach denen ein Ausbildungsabschluss oder die Fortsetzung der Ausbildung möglich ist.

Unechte Stufenausbildung
Möglichkeit für Auszubildende, die Stufenausbildung nach einer Stufe durch Kündigung zu beenden (Ausstiegsmodell);

Anrechnungsmodell = Eine Berufsausbildung kann unter Berücksichtigung der erworbenen Kompetenzen angerechnet werden.

traditionelle Formen der AO:
Monoberuf: 1 Jahr Grundbildung und 2 Jahre Fachbildung
Monoberuf mit Spezialisierung: 3. Jahr Fachrichtung
Stufenausbildungsberuf: 2. und 3. Jahr Ausbildungsberuf

das inzwischen weitgehend etablierte Modell einer flexiblen Ausbildungsordnung sieht neben einem obligatorischen Block von Kernqualifikationen ein differenziertes Angebot an Fachqualifikationen vor. Bsp. IT-Berufe Kernqualifikation Fachinformatiker und daneben Spezialfelder
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Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaft
Thema: Berufsbildungsrecht
Veröffentlicht: 23.08.2011

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