Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
207
Was bedeuten die Termini "Kulturhoheit" und "Kulturautonomie" der Länder
Mit Kulturhoheit ist die Zuständigkeit der Bundesländer für alle Fragen der Kulturpolitik und -verwaltung (Schule und Hochschule) gemeint.
Die Kulkturhoheit ergibt sich aus Art. 30 und 70 GG.
Kulturhoheit = Kulturautonomie
Die Kulkturhoheit ergibt sich aus Art. 30 und 70 GG.
Kulturhoheit = Kulturautonomie
Tags: Kulturautonomie, Kulturhoheit
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Quelle: Einführungstext Bildung, Arbeit und Beruf
Karteninfo:
Autor: CoboCards-User
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Fachbegriffe aus 33040
Schule / Uni: FernUniversität in Hagen
Ort: Hagen
Veröffentlicht: 07.06.2013