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Genehmigungsfreie Vorhaben - 56 HBO
bei Anwendung = keine baufsichtliche Prüfung
- Einhaltung d Vorschriften obliegt dem Bauherrn
- bei Verstoß und anschließender Beseitigung hat er keinen Anspruch Amtspflichtverletzung gegen die Beh; Einhaltungwar keine Pflicht d Beh
- die Befreiungführt nicht zur Befreiung v materiellen R, dieser muss durch d Bauherrn eingehalten werden, bei Verstoß ist eine Beseitigung ge 72 I 1 HBO mgl
- bei Unwirksamkeit d B-Plans wird das Vorhaben/Bauwerk illegal
+ Beseitigung mgl aber VHM beachten, Risiko d Unwirksamkeit liegt bei Bauherrn
- Bauherr kann Genehmigung verlangen - 78 X
- kann d FK Genehmigungsfreiheit ermitteln lassen
- Gemeinde kann sich gegen die Genehmigungsfreistellung nur durch VK auf Abrissverfügung gegen die Baugenehmigungsbeh wehren
- Nachbar kann VK gegen Baugenehmigungsbeh; Anspruch auf Einschreiten (+) soweit mehr als nur geringfügiger Verstoß gegen drittschützende Norm
- Einhaltung d Vorschriften obliegt dem Bauherrn
- bei Verstoß und anschließender Beseitigung hat er keinen Anspruch Amtspflichtverletzung gegen die Beh; Einhaltungwar keine Pflicht d Beh
- die Befreiungführt nicht zur Befreiung v materiellen R, dieser muss durch d Bauherrn eingehalten werden, bei Verstoß ist eine Beseitigung ge 72 I 1 HBO mgl
- bei Unwirksamkeit d B-Plans wird das Vorhaben/Bauwerk illegal
+ Beseitigung mgl aber VHM beachten, Risiko d Unwirksamkeit liegt bei Bauherrn
- Bauherr kann Genehmigung verlangen - 78 X
- kann d FK Genehmigungsfreiheit ermitteln lassen
- Gemeinde kann sich gegen die Genehmigungsfreistellung nur durch VK auf Abrissverfügung gegen die Baugenehmigungsbeh wehren
- Nachbar kann VK gegen Baugenehmigungsbeh; Anspruch auf Einschreiten (+) soweit mehr als nur geringfügiger Verstoß gegen drittschützende Norm
Tags: Baurecht
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