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anfängliche Übersicherung
- mit der Wertung aus 138 I
- ab 150 % des Darlehenswert wird von einer Übersicherung ausgegangen
- 138 I bei der Übersicherung gilt sowohl für das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft (Durchbruch des Abstraktionsprinzips)
+ analog für 307 Unwirksamkeit bei Übersicherung
- ab 150 % des Darlehenswert wird von einer Übersicherung ausgegangen
- 138 I bei der Übersicherung gilt sowohl für das Verpflichtungs- als auch das Verfügungsgeschäft (Durchbruch des Abstraktionsprinzips)
+ analog für 307 Unwirksamkeit bei Übersicherung
Tags: BGB-AT
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