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Wann wird eine volle Bremsprobe fällig?
Wann gilt ein Zug als neu gebildet?
Wann gilt ein Zug als neu gebildet?
- am neu gebildeten Zug, frühstens 24 Stunden vor der Abfahrt
- wenn ein Zug länger als 24 Stunden abgestellt war
- am unverändert gebliebenen Zug, der mehrere Tage wiederverwendet wird, einmal täglich, im Regelfall vor der ersten Zugfahrt
- bei Unregelmäßigkeiten
- vor Gefällestrecken
Ein Zug gilt als neu gebildet, wenn
- er aus Einzelwagen zusammengestellt wurde oder
- der Zug durch Einstellen/Aussetzen von vor- oder ungeprüften Fahrzeugen/Fahrzeuggruppen an mehr als zwei Kuppelstellen des Wagenzuges gekuppelt wurde.
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Quelle: 915.0103 1 (3)
Quelle: 915.0103 1 (3)