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Eintritt in die abstrakte Polizeipflicht
Rechtsnachfolge zu einem Zeitpunkt, in dem ein die Pflicht
konkretisierender VA noch nicht ggü. dem Rechtsvorgänger erlassen war.
Kann der Rechtsnachfolger erstmalig durch Polizeiverfügung in
Anspruch genommen werden?
konkretisierender VA noch nicht ggü. dem Rechtsvorgänger erlassen war.
Kann der Rechtsnachfolger erstmalig durch Polizeiverfügung in
Anspruch genommen werden?
- (+) bei Zustandshaftung, da neuer Eigentümer kraft Gesetzes selbst polizeipflichtig wird (Art. 8 II PAG), unabhängig davon, ob er Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger ist
- bei Verhaltenshaftung str.: nach h.M. und Rspr. bei Gesamtrechtsnachfolge (+), außer wenn höchstpersönliche Pflicht; bei Einzelrechtsnachfolge wohl (-) mangels gesetzlicher Regelung