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287
GefahrenabwehrVO
71 HSOG
- richtet sich an unbestimmbaren Personenkreis =/ Allgemeinverfügung 35 VwVfG (bestimmbarer Kreis)
Vssen
- abstrakte Gefahr = Mehrzahl v gleichartigen, gedachten, konkret gefährlichen SVen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit d Schadenseintritts
- Gefahrenverdacht nicht ausreichen
- richtet sich an unbestimmbaren Personenkreis =/ Allgemeinverfügung 35 VwVfG (bestimmbarer Kreis)
Vssen
- abstrakte Gefahr = Mehrzahl v gleichartigen, gedachten, konkret gefährlichen SVen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit d Schadenseintritts
- Gefahrenverdacht nicht ausreichen
Tags: Polizeirecht
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