Zu dieser Karteikarte gibt es einen kompletten Satz an Karteikarten. Kostenlos!
382
geringwertiger Diebstahl als wichtiger Kündigungsgrund
- grdsl ist Diebstahl wichtiger Grund
+ strafrechtlich muss keine Reaktion erfolgt sein
+ fRspr = auch geringer Diebstahl ist Grund
+ hRspr = Interessenabwägung im Einzelfall
+ aA Wert d Gegenstandes/hM Wert unerheblich
- Prüfung ob das Vertrauensverh zw AG/AN nachhaltig gestört ist
+ Kriterien sind u.a. Beschäftigungsdauer/Vertrauensperson
- iRd ultima ratio Prinzip auf die Alternative d Abmahnung eingehen
+ strafrechtlich muss keine Reaktion erfolgt sein
+ fRspr = auch geringer Diebstahl ist Grund
+ hRspr = Interessenabwägung im Einzelfall
+ aA Wert d Gegenstandes/hM Wert unerheblich
- Prüfung ob das Vertrauensverh zw AG/AN nachhaltig gestört ist
+ Kriterien sind u.a. Beschäftigungsdauer/Vertrauensperson
- iRd ultima ratio Prinzip auf die Alternative d Abmahnung eingehen
Tags: Arbeitsrecht
Quelle:
Quelle: