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Ausgleichsanspruch
Der Ausgleichsanspruch soll dem Handelsvertreter
für einen auf seine Leistung zurückzuführenden Vorteil des
Unternehmers eine Gegenleistung verschaffen,
wenn sein Vertretungsverhältnis endet. Der Vorteil des Unternehmers liegt zum Beispiel in der weiteren
Nutzung des vom Handelsvertreter geschaffenen
Kundenstammes.
Ausnahmen:
Bei Kündigung des Handelsvertreters ohne begründeten Anlass seitens des Unternehmens; Wenn der Handelsvertreter
aufgrund von Krankheit oder Alter seine Tätigkeit nicht
weiter fortsetzen kann.
Bei Kündigung durch das Unternehmen, weil der Handelsvertreter sich schuldhaft verhalten hat.
für einen auf seine Leistung zurückzuführenden Vorteil des
Unternehmers eine Gegenleistung verschaffen,
wenn sein Vertretungsverhältnis endet. Der Vorteil des Unternehmers liegt zum Beispiel in der weiteren
Nutzung des vom Handelsvertreter geschaffenen
Kundenstammes.
Ausnahmen:
Bei Kündigung des Handelsvertreters ohne begründeten Anlass seitens des Unternehmens; Wenn der Handelsvertreter
aufgrund von Krankheit oder Alter seine Tätigkeit nicht
weiter fortsetzen kann.
Bei Kündigung durch das Unternehmen, weil der Handelsvertreter sich schuldhaft verhalten hat.
Karteninfo:
Autor: dieHeeli
Oberthema: Absatzwirtschaft
Thema: Absatzwirtschaft
Ort: Unterlüß
Veröffentlicht: 18.05.2015