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Welche Funktion hat Art. 12 a GG?
Art. 12 a stellt gegenüber Art. 12 GG eine Ausnahmevorschrift dar. Soweit nach Art. 12 a GG Dienstleistungspflichten bestehen, wird das Grundrecht der Berufsfreiheit suspendiert. Einleuchtendes Beispiel ist der Wehr- bzw. Ersatzdienst. Während dieses Zeitraums kann der Dienstpflichtige keinen Beruf ausüben bzw. erlernen.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010