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Def. Kausalität
h.M. Äquivanzentheorie condition sine qua non
Ursache = jede Bedingung eines Erfolges, die nicht Hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
BEACHTE: es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel verbietet (Rsp.)
-> Alle Bedingungen sind gleichwertig.
Lit. Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
eine Handlung ist für einen bestimmten Erfolg dann ursächlich, wenn sie mit dem konkret eingetretenen Erfolg aufgrund von zeitlich aufeinander folgenden Veränderungen (natur-)gesetzmäßig verbunden ist.
Hypothetische Kausalverläufe bleiben außer Betracht.
Ursache = jede Bedingung eines Erfolges, die nicht Hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
BEACHTE: es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel verbietet (Rsp.)
-> Alle Bedingungen sind gleichwertig.
Lit. Lehre von der gesetzmäßigen Bedingung
eine Handlung ist für einen bestimmten Erfolg dann ursächlich, wenn sie mit dem konkret eingetretenen Erfolg aufgrund von zeitlich aufeinander folgenden Veränderungen (natur-)gesetzmäßig verbunden ist.
Hypothetische Kausalverläufe bleiben außer Betracht.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010