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Zahlungskarten i.S.v. § 152a/b StGB
Karten, deren Inhaber oder Benutzer in die Lage versetzten, Geld oder einen monetären Wert zu übertragen.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 24.02.2010