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Dolus directus 1. Grades (Absicht)
Der Begriff der Absicht ist dann als dolus directus 1. Grades zu verstehen, wenn er eine für den Täter oder einen Dritten günstige Position beschreibt. Umschreibt der Begriff dagegen eine besondere Schädigung eines Dritten, so genügt zumeist dolus directus 2. Grades.
Tags: Absicht
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010