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Kann der Zessionar entgegen § 404 BGB eine Forderung gutgläubig einredefrei erwerben?
Nein, der Zessionar erwirbt die Forderung auch wenn er die Gegenrechte nicht kennt, nicht einredefrei. Eine entsprechende Gutglaubensvorschrift existiert nicht. Eine Ausnahme liegt nur im Fall des § 405 BGB vor.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010