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Was ist unter der Geschäftsleitungsbefugnis des Bundeskanzlers zu verstehen?
Die Geschäftsleitungsbefugnis bezieht sich auf die Bundesregierung, also das Kollegialorgan, deren Geschäfte der Bundeskanzler leitet.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010