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Def.: Verbergen i.S.v. § 261 StGB
Verbergen: den Zugang zum Gegenstand durch ungewöhnliche Unterbringung oder Verstecken erschweren.
Karteninfo:
Autor: Julia W.
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Hamburg
Ort: Hamburg
Veröffentlicht: 11.02.2010