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Rechtsklarheit
Eine Norm muss "in ihren Vorraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, dass die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können."(BVerfG)
Der Grad der Bestimmheit hängt von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab.
Keine widersprüche zwischen den rechtlichen Normen
Der Grad der Bestimmheit hängt von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab.
Keine widersprüche zwischen den rechtlichen Normen