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Freiheitsberaubung § 239
I. Tatbestand
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatobjekt (ein Mensch mit potentieller Bewegungsfreiheit (schliesst Schlafende und Bewusstlose ein!)
b. Tathandlung ( Einsperren, sonstige Beraubung der Bewegungsfreiheit)
c. Kein Einverständnis
2. Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
1. Objektiver Tatbestand
a. Tatobjekt (ein Mensch mit potentieller Bewegungsfreiheit (schliesst Schlafende und Bewusstlose ein!)
b. Tathandlung ( Einsperren, sonstige Beraubung der Bewegungsfreiheit)
c. Kein Einverständnis
2. Subjektiver Tatbestand (Vorsatz)
II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld
Karteninfo:
Autor: gedankensalat
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht BT
Schule / Uni: Potsdam
Ort: Potsdam
Veröffentlicht: 14.01.2010