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Welchen Umfang haben die Pflichten eines Verkehrssicherungspflichtigen?
Der Verkehrssicherungspflichtige muss nicht Maßnahmen gegen jede nur denkbare abstrakte Gefahr treffen, sondern nur solche, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger, umsichtiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010