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Was sagen ihnen die Stichworte „Kulturautonomie/Kulturhoheit“?
Unter Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder versteht man die Verwaltungskompetenz sowie die Entscheidungs- und Gesetzgebungsgewalt in allen Fragen der Kulturpolitik. Dies umfasst alle schulischen Angelegenheiten, sowie Rundfunk, Fernsehen, Hochschulpolitik und Kunst.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie ist das „Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder“.
Die Kulturhoheit/ Kulturautonomie der Länder ergibt sich aus Artikel 30 GG und Artikel 70 GG.
Tags: Kulturautonomie, Kulturhoheit
Quelle: Skript 1
Quelle: Skript 1
Karteninfo:
Autor: ulive
Oberthema: Bildungswissenschaften
Thema: Einführung
Veröffentlicht: 08.04.2010