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Idealtypisch-vergleichende Methode
Bei der von Göppinger entwickelten idealtypisch-vergleichenden
Methode handelt es sich um eine Mischform aus
intuitivem, klinischem und statistischem Verfahren zur
Erfassung des einzelnen Täters in seinen sozialen Bezügen.
Ein komplexes Gesamtbild zur Prognoseerstellung lässt
sich dabei mit Hilfe der Bezugskriterien der sog. Kriminologischen
Trias gewinnen. Diese Bezugskriterien sind: — verschiedene Formen der Stellung der Tat im Lebenslängsschnitt des Betroffenen (z.B. kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminalität oder Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung, Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit oder krimineller Übersprung),
— kriminovalente oder kriminoresistente Konstellation im
Lebensquerschnitt,
— die Berücksichtigung von Relevanzbezügen und Wertorientierung. Dahinter steht die Überlegung, dass man ohne Berücksichtigung der Intentionen u. Werte einer Persönlichkeit nicht von einer kontinuierlichen Entwicklung hin zur Kriminalität ausgehen kann.
Auf dieser Basis wird die individuelle prognostische Aussage getroffen, die in drei gedanklich voneinander zu trennenden, faktisch aber ineinander übergehenden Schritten erfolgt:
1. Zunächst
wird eine grundsätzliche bzw. typische Prognose erstellt, in
der sich eine verallgemeinernde Typizität des Falles ausdrückt. 2. Hierauf aufbauend folgt die individuelle Basisprognose,
welche die besonderen Aspekte des einzelnen Täters
berücksichtigt. 3. Darauf basierend wird schließlich die Behandlungs-bzw. Interverntionsprognose erstellt, welche zusätzlich die vermutlichen Auswirkungen der denkbaren Strafen bzw. Maßnahmen auf das künftige Legalverhalten des Täter berücksichtigt. Damit kommt – im Gegensatz zu den retrospektiv
ausgerichteten Prognosetafeln – neben individuellen
Merkmalen und Entscheidungs- bzw. Verlaufsaspekten auch
Gesichtspunkten Bedeutung zu, die in der Zeit nach der
Prognoseerstellung liegen.
Methode handelt es sich um eine Mischform aus
intuitivem, klinischem und statistischem Verfahren zur
Erfassung des einzelnen Täters in seinen sozialen Bezügen.
Ein komplexes Gesamtbild zur Prognoseerstellung lässt
sich dabei mit Hilfe der Bezugskriterien der sog. Kriminologischen
Trias gewinnen. Diese Bezugskriterien sind: — verschiedene Formen der Stellung der Tat im Lebenslängsschnitt des Betroffenen (z.B. kontinuierliche Hinentwicklung zur Kriminalität oder Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung, Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit oder krimineller Übersprung),
— kriminovalente oder kriminoresistente Konstellation im
Lebensquerschnitt,
— die Berücksichtigung von Relevanzbezügen und Wertorientierung. Dahinter steht die Überlegung, dass man ohne Berücksichtigung der Intentionen u. Werte einer Persönlichkeit nicht von einer kontinuierlichen Entwicklung hin zur Kriminalität ausgehen kann.
Auf dieser Basis wird die individuelle prognostische Aussage getroffen, die in drei gedanklich voneinander zu trennenden, faktisch aber ineinander übergehenden Schritten erfolgt:
1. Zunächst
wird eine grundsätzliche bzw. typische Prognose erstellt, in
der sich eine verallgemeinernde Typizität des Falles ausdrückt. 2. Hierauf aufbauend folgt die individuelle Basisprognose,
welche die besonderen Aspekte des einzelnen Täters
berücksichtigt. 3. Darauf basierend wird schließlich die Behandlungs-bzw. Interverntionsprognose erstellt, welche zusätzlich die vermutlichen Auswirkungen der denkbaren Strafen bzw. Maßnahmen auf das künftige Legalverhalten des Täter berücksichtigt. Damit kommt – im Gegensatz zu den retrospektiv
ausgerichteten Prognosetafeln – neben individuellen
Merkmalen und Entscheidungs- bzw. Verlaufsaspekten auch
Gesichtspunkten Bedeutung zu, die in der Zeit nach der
Prognoseerstellung liegen.