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Kausalität
- Äquivalenztheorie- jede Bedingung eines Erfolges, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestlat entfiele (uferlose Weite der möglichen Bedingungen)
- Hinzudenken von Reserveursachen und hypothetischen Kausalverläufen ist unzulässig
- alternative Kausalität- von mehreren Bedingungen, die zeitgleich wirken und zwar alternativ aber nicht kumulativ hinweggedacht werden können, ohne dass der Erfolg im Sinner seiner konkreten Gestalt entfiele, ist jede für den Erfolg ursächlich
- kumulative Kausalität- mehrere unabhängig voneinander gesetzte Bedingungen bewirken erst durch ihr Zusammentreffen den Erfolgseintritt (keine Modifizierung der csqn-Formel)
- abgebrochene/überholende Kausalität- eine andere Ursache bewirkt völlig unabhängig von der Erstursache den Eintritt des ERfolges. Die Erstursache darf für das Setzen der Zweitursache keine Bedeutung haben
Tags: Kausalität
Quelle: juriq
Quelle: juriq
Karteninfo:
Autor: champarova
Oberthema: Jura
Thema: Strafrecht AT
Schule / Uni: FU
Ort: Berlin
Veröffentlicht: 02.04.2010