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Begründetheit Anfechtungsklage
B). Begründetheit der Klage
I.Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
1.Ermächtigungsgrundlage
2.formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit,Form,ggf,§45 VwVfG: Heilung
3.materielle Rechtmäßigkeit (Tatbestandsvorraussetzungen, Rechtsfolgen,Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht insbes. mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
II:Rechtsverletzung? (Bestehen eines subjektiven Rechts, §46VwVfG
I.Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes
1.Ermächtigungsgrundlage
2.formelle Rechtmäßigkeit (Zuständigkeit,Form,ggf,§45 VwVfG: Heilung
3.materielle Rechtmäßigkeit (Tatbestandsvorraussetzungen, Rechtsfolgen,Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht insbes. mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
II:Rechtsverletzung? (Bestehen eines subjektiven Rechts, §46VwVfG