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Beeinträchtigt die Abweichungsbefugnis der Bundesländer die Geltung der bundesgesetzlichen Regelung auf den in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 GG genannten Gebieten?
Nein, durch die landesrechtlichen Regelungen wird die Geltung der betreffenden Bundesgesetze nicht beeinträchtigt. Allerdings kommt dem Landesgesetz in dem betreffenden Bundesland ein Anwendungsvorrang zu, so dass das Bundesgesetz hier keine Anwendung mehr findet.
Karteninfo:
Autor: StanleyKubrick
Oberthema: Jura
Thema: alle Lerngebiete
Veröffentlicht: 15.05.2010